Wer erhält den Ausfallsbonus?
Jedes Unternehmen, das mehr als 40 Prozent Umsatzausfall im Vergleich mit dem jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 hat, kann – auch wenn es im Lockdown nicht geschlossen war – über FinanzOnline eine Liquiditätshilfe bis zu 60.000 Euro pro Monat beantragen. Somit erhalten bei einem entsprechenden Umsatzausfall auch jene Betriebe den Ausfallsbonus, die im November und Dezember 2020 den Lockdown-Umsatzersatz mangels direkter oder indirekter erheblicher Betroffenheit (im Sinne der jeweiligen Richtlinien) nicht beantragen konnten.
Der Ausfallsbonus beträgt je nach Höhe des Umsatzausfalls bis zu 30 Prozent des Vergleichsumsatzes und besteht:
Der Ausfallsbonus ist mit 60.000 Euro gedeckelt.
Die Antragstellung erfolgt jeweils ab dem 16. des kommenden Monats zum Beispiel ab dem 16. Februar 2021 für den Jänner 2021. Der Antrag kann durch den Unternehmer selbst über FinanzOnline monatlich gestellt werden. In bestimmten Fällen kann auch rückwirkend für den November und Dezember 2020 ein Ausfallsbonus beantragt werden.
Ja, der Ausfallsbonus kann – sofern die Voraussetzungen vorliegen – auch dann bezogen werden, wenn das Unternehmen bereits andere Hilfen erhalten hat.
Ziel ist, mit dem Ausfallsbonus den Unternehmen finanzielle Planbarkeit bis zum Ende der Pandemie zu geben. Damit geben wir sowohl den geschlossenen Betrieben, als auch allen anderen schwer getroffenen Unternehmen ergänzend zu den bisherigen Hilfen auch weiterhin mehr Luft und mehr Liquidität.